Vorname:
Stefan
Nachname:
Raetz
Künstlername:
Reichsbürgermeister
Kontaktdaten:
werden auf Anfrage mitgeteilt
Arbeitet bei
Stadt Rheinbach
Der Rheinbacher Bürgermeister Stefan Raetz hat mich bei meinem Internetprovider verleumdet, weil ich die verfassungswidrigen Umtriebe des Rheinbacher Vollstreckungsbeamten Pierre Snieders im Internet öffentlich gemacht habe:
Lügenmeister Raetz wurde aufgefordert, seine Vorwürfe zu konkretisieren:
Der Aufforderung meines Providers zur Entfernung der vom Bürgermeister Raetz beanstandeten Inhalte konnte ich nicht nachkommen, weil sich der Bürgermeister Stefan Raetz weigerte, seine Vorwürfe zu konkretisieren. Dies führte dazu, dass die Webseite meiner Werbeagentur vom Provider gesperrt wurde.
Gegen den Bürgermeister Stefan Raetz wurde daraufhin Strafantrag wegen Verleumdung gestellt:
Die Bonner Staatsanwaltschaft Das Amt für Strafvereitelung und Verfolgung Unschuldiger stellte die Ermittlungen gegen den grundrechtsverpflichteten Bürgermeister Stefan Raetz erwartungsgemäß ein:
Gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wurde Rechtsmittel eingelegt:
Die Einstellungsbeschwerde wurde von der Generalstaatsanwaltschaft in Köln zurückgewiesen:
Nachdem ich mit meiner Klage gegen den Lügenmeister Stefan Raetz auf den Privatklageweg gezwungen wurde, fand am 18.02.2013 dann das obligatorische Schiedsverfahren unter der Leitung von Herrn Werner Betmann als Schiedsperson statt.
Damit sich der geneigte Leser ein eigenes Bild davon machen kann, wie der Herr Bürgermeister so „tickt“, wird nachfolgend das Transkript zum Schiedsverfahren auszugsweise wiedergegeben:
Bethmann: | Dann würde ich Sie Herr Raetz bitten, zunächst Stellung zu nehmen, was hier jetzt Gegenstand des Verfahrens ist, und das vielleicht kurz zu erläutern, was hinter dem Schreiben steht. |
Raetz: | Ja, der Herr Snieders, der Vollstreckungsbeamte bei mir der jetzt seit längerer Zeit erkrankt ist, hat versucht bei Herrn Kankeleit eine Forderung einzutreiben. Das ist ihm allerdings nicht gelungen. Herr Kankeleit verwies dann darauf, dass die Rechtsgrundlage, derer der Herr Snieders da tätig werden will, eine ist, die nicht mehr gelten dürfte, nach Justizbeitreibungsordnung, ersatzlos untergegangen. Der Herr Snieders hat natürlich versucht, trotzdem weiter die Forderung hier einzutreiben. Es ging, wenn ich es richtig in Erinnerung hab, um Kosten, die er in seiner Funktion als Gerichtsvollzieher einzutreiben hat. Und dann kam es auch zu Schreiben, in denen Herr Kankeleit seine entsprechende Vorstellung deutlich gemacht hat, seine rechtliche Einschätzung zu der Rechtsgrundlage, und das Ganze hat er auf einer Homepage auch veröffentlicht, wo umfangreich ganze Schriftverkehre nicht nur mit Herrn Snieders oder der Stadt Rheinbach sondern auch Polizeiwache und andere Bereiche, auch der Obergerichtsvollzieher des Amtsgerichts Rheinbach und alle möglichen waren da mit drin, und unter anderem steht da drin, und das war das was mich dann auf den Plan gerufen hat, dass der Herr Snieders wohl ein Verfechter der nationalsozialistischen Rechtslehre sei. So, und das hat mich natürlich dann auf den Plan gerufen und ich sag das kann ja wohl nicht sein das man so mit einem Mitarbeiter von mir umgehen kann. Der macht seinen Job, er wendet die Gesetze an, die die Bundesrepublik Deutschland oder wer auch immer erlassen hat und die heute noch gelten, und ihm dann nationalsozialistische Rechtslehre vorzuwerfen ist schon ein hartes Stück. Daraufhin hab ich auch den Herrn Kankeleit angeschrieben, ihn gebeten das Ganze rauszunehmen aus seiner Internetseite, dies hat er nicht getan, dann bin ich irgendwann an den Provider rangegangen und hab gesagt dann werden wir den Provider bitten die Internetseite zu sperren, was dann auch geschehen ist. Das ist so die Sachlage so wie ich sie darstellen kann, und das ist schon heftig, und es hat dann auch ein Schreiben eines Anwalts, der Herr Snieders hat auch einen Anwalt eingeschaltet, und selbst da schreibt er dann, und das ist auch auf der Internetseite nachzulesen, selbst da gibt Herr Kankeleit auch noch mal zu, wortwörtlich: „Ihre Feststellung, dass ich den Beamten Snieders vorwerfe, sich durch sein Handeln als Verfechter der nationalsozialistischen Rechtslehre zu erkennen geben zu haben ist korrekt“. Wird auch nochmal entsprechend bestätigt, also das ist schon ein Hammer, also ist wiederholt dort veröffentlicht worden und deswegen musste ich dann einschreiten. Auch zum Schutz meines Mitarbeiters und natürlich der Bediensteten der Stadt Rheinbach insgesamt, weil der wird ja immer in meinem Auftrag tätig. |
Bethmann: | Herr Kankeleit, es geht Ihnen darum, dass sich der Herr Bürgermeister für das was in dem Schreiben steht entschuldigt und eine Richtigstellung an 1&1. |
Kankeleit: | Er kann mir natürlich auch gerne mitteilen, was denn jetzt verleumderisch und beleidigend gewesen ist an meinen Ausführungen, vor allem ihm gegenüber, denn Herr Snieders ist ja außen vor in diesem Verfahren, und da hatte ich ihn ja zu aufgefordert, aber es kam kein Schreiben. |
Bethmann: | Das ist das Schreiben hier vom 6.5.? |
Kankeleit: | Ja. |
Bethmann: | Da haben Sie nicht drauf reagiert Herr Raetz? |
Raetz: | Nein. |
Bethmann: | Ja, so, jetzt haben wir die Positionen ja jetzt gehört, jetzt sehen Sie denn irgendeinen Weg, dass wir uns hier einander nähern? |
Raetz: | Also den seh ich nicht, weil die Ausgangslage, was Herr Kankeleit sagt, das diese Justizbeitreibungsverordnung oder wie se immer heisst, das ist ja seine Ausgangslage. Er sagt: ich braucht hier nix zahlen, da kann kein Gerichtsvollzieher ankommen, weil die Rechtsgrundlage die er hat wenn er bei mir klingelt, die gilt für mich nicht. Komischerweise gilt die für alle Anderen in der Bundesrepublik Deutschland, so und seit Jahrzehnten, bisher gibt‘s kein Urteil oder Ähnliches dazu, dass gesagt wurde: diese Rechtsgrundlage ist nicht richtig. Also da irren Sie sich sicherlich. Man kann das ja gerne mal vor Gericht durchfechten, wollen wir mal gucken wie es dann entsprechend ausgeht. Aber selbst das würden Sie ja nicht anerkennen weil Sie sagen würden, das Gericht hat‘s vielleicht falsch gemacht. Aber ich werd mich hier jetzt nicht entschuldigen denn dann drehen wir den Spieß um. Wir haben von Ihnen verlangt, oder ich hab von Ihnen verlangt, dass Sie sich bei Herrn Snieders entschuldigen und das von Ihrer Homepage runternehmen. Und jetzt im umgekehrten Sinne zu sagen: Okay durch die Löschung bei der Internetdomain hätte ich Sie beleidigt und verleumderische Form beleidigt, halte ich dann schon für ein starkes Stück, von mir wird es da keine Entschuldigung oder Klarstellung auch gegenüber Providern oder Ähnliches geben also das kann ich hier jetzt keinesfalls zusagen. |
Bethmann: | Ja äh, die Positionen scheinen verhärtet zu sein [wird von Raetz unterbrochen] |
Raetz: | Also bei dem was da auf der Internetseite stand kann ich beim besten Willen nicht sagen da entschuldige ich mich auch noch für, dass ich das gelöscht hab oder hab löschen lassen, das geht nich. Da steht drin: Mitarbeiter äh nationalsozialistische Gewalt und Willkürherschaft gebilligt und dann steht noch irgendwas von Führerwillen durchgeführt und Ähnliches, also das sind so Sachen da muss ich Ihnen wirklich sagen: geht nicht. Da kann ich nicht einfach jetzt zurückstecken, sowas kann ich auf keiner Homepage sehen in Verbindung mit Mitarbeitern der Stadt Rheinbach. |
Bethmann: | Aber jetzt zur Erklärung, dass was Sie da jetzt Vorgelesen haben, das war vor Ihrem Schreiben Gegenstand der Veröffentlichung, ist dann runtergenommen worden, und ist aber jetzt wieder reingestellt? |
Raetz: | Das ist immer noch drauf und wir können das Spielchen noch weiter Treiben, dann kann ich auch den wieder anschreiben, aber irgendwann macht’s dann auch keinen Spaß mehr. |
Kankeleit: | Das kann ich Ihnen sagen! |
Bethmann: | Also Sie sehen von sich aus auch keine Gründe, aufgrund der Äußerungen die er jetzt getan hat, von Ihrem Ansinnen das Strafverfahren zu verfolgen, abzurücken? |
Kankeleit: | Er kann mir ja gerne mal erklären, was daran jetzt beleidigend gewesen ist, insbesondere ihm gegenüber. |
Raetz: | Sie haben da Schreiben der Stadt Rheinbach mit veröffentlicht, die Sie gekriegt haben und der Herr Snieders wird immer in meinem Auftrag tätig, wenn Sie ihn also in seinen Aufgaben kritisieren und sagen: durfte der alles nicht und dann auch noch sagen: dadurch, dass er seine Aufgabe wahrnimmt, rechtsradikalen oder diesen Tendenzen geneigt ist, dann beleidigen Sie automatisch auch die Stadt Rheinbach und damit mich als Vertreter. Ich steh hier nur für die Stadt Rheinbach. Und deswegen fühl ich mich persönlich auch beleidigt durch das was da drin steht. So und deswegen geh ich dagegen vor um meinen Mitarbeiter in Schutz zu nehmen, sonst müsste der nur weil er seine Aufgabe macht selber tätig werden, das wollte ich möglichst vermeiden. Gut der ist dann auch zum Anwalt gegangen aber ich seh das als meine Aufgabe an, auch Fürsorgepflicht, dass ich da tätig werde. |
Kankeleit: | Seine oberste Aufgabe ist, sich an das Grundgesetz zu halten, und wenn der Herr Snieders das nicht tut, und Sie darüber informiert wurden [wird von Raetz unterbrochen] |
Raetz: | Jetzt kann ich den Schuh nochmal weiter vordrehen und sagen: hätten Sie damals Ihre Gebühren oder Ähnliches, Beiträge bezahlt, wär’s gar nicht so weit gekommen. Ne! Steht auch im Grundgesetz drin: Wer entsprechend eine Leistung in Anspruch nimmt oder Verpflichtet ist etwas zu zahlen, der muss zahlen. Hatten Sie aber auch nicht. |
Kankeleit: | Nö! Wenn die Forderung nicht gerechtfertigt ist – ist ganz simpel. |
Bethmann: | Also das kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Mir geht‘s jetzt um den Kern dessen, was Sie hier angeführt haben, ich stell jetzt einfach mal fest, dass die Positionen sich jetzt nicht annähern. Sie wollen von Ihrer Position nicht abrücken und der Herr Raetz sieht keinen Anlass sich, wie Sie das wollen zu entschuldigen bzw. an 1&1 hier Erklärungen die in Ihrem Sinne sind abzugeben. Dann komm ich zu dem Ergebnis, dass die Schlichtung nicht funktioniert hat, dass wir jetzt hier keine Einigung gefunden haben, und ich werde das so für mich lösen, dass ich das hier beende, und eine Sühnebescheinigung, wenn Sie eine haben möchten, werde ich Ihnen zuschicken, und dann müssen wir sehen wie Sie sich weiter entscheiden, ob Sie das weiter vorantreiben wollen und dann müssen wir gucken, dass halt ein Gericht damit befasst wird, was wir eigentlich verhindern wollen, aber dann ist das eben nicht zu ändern. |
***
Tags darauf hat mich der Bürgermeister Stefan Raetz bei meinem neuen Provider ein zweites Mal verunglimpft, worüber ich wenig später in Kenntnis gesetzt wurde:
Der verfassungsfeindliche Reichsbürger- und Lügenmeister Stefan Raetz hat mich demnach zwei Mal bei meinen Providern verleumdet, um die Berichterstattung über das verfassungswidrige Treiben des rechtsextremen Vollstreckungsbeamten Pierre Snieders zu unterbinden.
Möglicherweise erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass Reichsbürger- und Lügenmeister Stefan Raetz Mitglied im Lions Club Bonn-Rhenobaccum ist.
Der Vollständigkeit halber sei auch noch erwähnt, dass der verfassungsfeindliche Reichsbürger- und Lügenmeister Stefan Raetz zudem Mitglied im Rotary Club Bonn-Rheinbach ist.
Soso, du hast also die stadt rheinbach beleidigt… 😀 😀
Ist der raetz eigentlich irgendwie kognitiv limitiert oder ist der einfach nur ein korrupter dummschwätzer?
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