Vorname:
Pierre
Nachname:
Snieders
Künstlername:
Kinderüberraschung
Kontaktdaten:
werden auf Anfrage mitgeteilt
Arbeitet bei:
Stadt Rheinbach
Beim Amt für Strafvereitelung und Verfolgung Unschuldiger kann man kein Strafbares verhalten darin erkennen, dass die dort erstellte Kostenrechnung vom Vollstreckungsbeamten Snieders auf der verfassungswidrigen Grundlage nicht mehr gültiger nationalsozialistischer Gesetze mit Zwang und Gewalt beigetrieben wird:
Der Neonazi Pierre Snieders betreibt nicht nur Zwangsvollstreckungsverfahren auf Grundlage nicht mehr gültiger nationalsozialistischer Gesetze, er betreibt auch Zwangsvollstreckungsverfahren auf Grundlage eines nichtigen IHKG wegen angeblich ausstehender IHK-Mitgliedsbeiträge, obwohl die vermeintliche Schuldnerin zu keinem Zeitpunkt Mitglied in dieser kriminellen Vereinigung war, und eine Zwangsmitgliedschaft in der IHK mit dem Bonner Grundgesetz unvereinbar ist:
Zur Unzulässigkeit von Zwangsmitgliedschaften in Industrie- und Handelskammern erklärt Kurt Georg Wernicke:
»Mit dem dort statuierten Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist die Freiheit zum Handeln in den verschiedensten Lebensbereichen gewährleistet (vgl. insbesondere Art. 2, Erl. II 1 a, e). Dieses – umfassende – GR. der allgemeinen Handlungsfreiheit schützt damit auch die Freiheit der Willensentschließung eines jeden Einzelnen zur Bildung bzw. zum Beitritt zu Vereinigungen. Für diese allgemeine persönliche Freiheit ist auch kein Gesetzesvorbehalt, wie er z.B. bei Art. 2 II besteht, aufgestellt, sondern bestehen lediglich die in Art. 2 I Halbsatz 2 aufgerichteten Schranken (vgl. Art. 2, Erl. II 1 b, d). Zwang ist daher unzulässig. (Für das gleichgelagerte Problem der negativen Koalitionsfreiheit vgl. noch Erl. II 3 e.) Dieses Ergebnis ist von weittragender Bedeutung. Es sind nämlich alle entgegenstehenden Bestimmungen wie z.B. über Zwangsmitgliedschaft in Innungen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Anwaltskammern usw., mit dem BGG. unvereinbar. Die »Selbstverständlichkeit«, mit der sich die bisherigen Zwangsmitgliedschaften – unangefochten – weiter behaupten, muß überraschen. – (Vgl. noch Schindler in DÖV. 1950, Heft 16, S. 485, Ziff. VIII).« Wernicke in Bonner Kommentar 1950, II. Erläuterungen 1. d) zu Art. 9 GG
Das vom Neonazi Pierre Snieders geraubte Geld ist u.a. über die IHK-Bonn/Rhein-Sieg in die Phoenix Software GmbH geflossen. Geschäftsführer der in Konkurrenz zu meinem Unternehmen stehenden Phoenix Software GmbH ist Wolfgang Grießl, Präsident der IHK-Bonn/Rhein-Sieg. Darüber hinaus wurde mit dem Geld die Reichsbürgerin Anouschka Strang finanziert.
Expertise zum Folgenbeseitigungsanspruch bei Grundrechteverletzung