Die Richter des AG Bonn sind keine gesetzliche Richter gem. Art. 97 und 101 GG, da diese den Weisungen der Direktion des AG Bonn unterliegen. Das ergibt sich aus der Akte des AG Bonn, Az 111 C 236/18. In der Akte gibt es eine Verfügung der Richterin Antje Klüsener aus der sich ergibt, dass die Richterin durch die Direktion des AG Bonn aufgefordert wurde, Wachpersonal zu einer Verhandlung hinzuziehen. Somit kann das AG Bonn als verfassungsfeindlich betrachtet werden. Nordkorea lässt grüßen.
Die Richter des AG Bonn sind keine gesetzliche Richter gem. Art. 97 und 101 GG, da diese den Weisungen der Direktion des AG Bonn unterliegen. Das ergibt sich aus der Akte des AG Bonn, Az 111 C 236/18. In der Akte gibt es eine Verfügung der Richterin Antje Klüsener aus der sich ergibt, dass die Richterin durch die Direktion des AG Bonn aufgefordert wurde, Wachpersonal zu einer Verhandlung hinzuziehen. Somit kann das AG Bonn als verfassungsfeindlich betrachtet werden. Nordkorea lässt grüßen.
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